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Zusammenfassung: Es gibt im Grunde zwei Drohnenführerescheine: der A1/A3 EU-Kenntnisnachweis und das A2 EU-Fernpilotenzeugnis. Welchen Du benötigst, richtet sich nach dem Abfluggewicht Deiner Drohne. Natürlich gibt es auch noch den alten Drohnenführerschein. 

Was ist ein Drohnenführerschein? 

Eigentlich wurde es offiziell nie so genannt, aber im Volksmund hat sich der „Kenntnisnachweis“ als Drohnenführerschein etabliert. Mit dem Erwerb eines Drohnenführerscheins weist man nach, dass man für den Drohnenflug relevante Kenntnisse aus verschiedenen Bereichen mitbringt, wie z.B. die Rechtslage in Lufträumen, Umgang mit Drohnen bei bestimmten Wetterphänomenen, Bedienung und Steuerung von Drohnen usw. 

Der „neue“ EU Drohnenführerschein

Der neue EU Drohnenführerschein gilt seit Januar 2021 und funktioniert ähnlich wie ein Autoführerschein. Du machst ihn in Deutschland, er ist aber in der gesamten europäischen Union gültig. Für Dich ist das gut, bedeutet aber auch, dass es nationale Regeln geben kann, an die Du dich halten musst. Welche das sind, kannst Du bei den entsprechenden Luftfahrtbehörden der EASA Mitgliedsstaaten lesen. 

Wer benötigt einen Drohnenführerschein?

Drohnenführerschein oder EU Kenntnisnachweis A1/A3
Der EU Drohnenführerschein wird grundsätzlich benötigt, wenn man eine Drohne mit mehr als 250g Abfluggewicht fliegen möchte. Damit ist für die meisten Drohnen mit Kamera klar, Du kommst nicht um den Drohnenführerschein herum, selbst wenn Du nur hobbymäßig fliegst.

 

Eine Ausnahme ist z.B. die DJI Mini 2, die mit ihren 249g genau an der Untergrenze liegt. Achtung, Du benötigst für diese Drohne allerdings trotzdem eine e-ID und musst Dich persönlich beim Luftfahrtbundesamt registrieren.

Für Drohnen über 250g benötigst Du in jedem Fall einen Drohnenführerschein. Die Frage ist nur welchen. Das richtet sich zunächst nach dem Einsatz. Dafür wurden drei Kategorien gebildet, über die Du hier mehr lesen kannst. Wenn Du keine besondere Aufstiegsgenehmigung benötigst (z.B. für die Inspektion eines Gemeindehausdaches), dann wirst Du in der offenen Kategorie unterwegs sein.

 

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In den meisten hobby- und semiprofessionellen Bereichen bewegen wir uns in der offenen Kategorie und dort gibt es drei Unterkategorien mit 5 CE Klassen, die sich nach Abfluggewicht richten. Durch das Abfluggewicht ergibt sich die Wahl des benötigten Drohnenführerscheins 

CE Klasse 0

Label CE-Klasse 0
Geltende Regel CE Klasse 0
  • Kein Kenntnisnachweis nötig
  • <250g max. erlaubtes Abfluggewicht
  • 0m Abstand zu nicht involvierten Personen
  • Über einzelne Personen fliegen*
  • In Wohngebieten fliegen
  • Drohnenhaftpflichtversicherung verpflichtend

CE Klasse 1

Label CE-Klasse 1
Geltende Regeln CE Klasse 1
  • A1/A3 Kenntnisnachweis nötig
  • <900g max. erlaubtes Abfluggewicht
  • 0m Abstand zu nicht involvierten Personen
  • Nicht über einzelne Personen fliegen
  • Nicht in Wohngebieten fliegen (in Wohngebieten ist nicht dasselbe wie über Wohngrundstücke)
  • Drohnenhaftpflichtversicherung verpflichtend
  • Achtung, wenn Deine Drohne mehr als 250g wiegt und keine CE Klassifizierung besitzt, dann musst Du nach den Regeln der CE Klasse 4 Fliegen und benötigst den A1/A3 EU-Kompetenznachweis

CE Klasse 2

Label CE-Klasse 2
Geltende Regeln CE Klasse 2
  • A2 Kenntnisnachweis nötig
  • <4kg max. erlaubtes Abfluggewicht
  • 30m (5m wenn Geschwindigkeit < 3m/s) Abstand zu nicht involvierten Personen
  • Nicht über einzelne Personen fliegen
  • Nicht in Wohngebieten fliegen**
  • Drohnenhaftpflichtversicherung verpflichtend
  • Achtung, wenn Deine Drohne mehr als 250g wiegt und keine CE Klassifizierung besitzt, dann musst Du nach den Regeln der CE Klasse 4 Fliegen und benötigst den A1/A3 EU-Kompetenznachweis

CE Klasse 3

Label CE-Klasse 3
Geltende EU Regeln CE Klasse 3
  • A1/A3 Kenntnisnachweis nötig
  • <25kg max. erlaubtes Abfluggewicht
  • 150m Abstand zu nicht involvierten Personen
  • Nicht über einzelne Personen fliegen
  • Nicht in Wohngebieten fliegen**
  • Drohnenhaftpflichtversicherung verpflichtend
  • Achtung, wenn Deine Drohne mehr als 250g wiegt und keine CE Klassifizierung besitzt, dann musst Du nach den Regeln der CE Klasse 4 Fliegen und benötigst den A1/A3 EU-Kompetenznachweis

CE Klasse 4

Label CE-Klasse 4
Geltende EU Regeln CE Klasse 4***
  • A1/A3 Kenntnisnachweis nötig
  • <25kg max. erlaubtes Abfluggewicht
  • 150m Abstand zu nicht involvierten Personen
  • Nicht über einzelne Personen fliegen
  • Nicht in Wohngebieten fliegen**
  • Drohnenhaftpflichtversicherung verpflichtend
  • Achtung, wenn Deine Drohne mehr als 250g wiegt und keine CE Klassifizierung besitzt, dann musst Du nach den Regeln der CE Klasse 4 fliegen und benötigst den A1/A3 EU-Kompetenznachweis

 

⚠️ Achtung, wenn Deine Drohne keine CE Klassifizierung besitzt, dann musst Du nach den Regeln der CE Klasse 4 fliegen und benötigst den A1/A3 EU-Kompetenznachweis ⚠️

 

EU-Kompetenznachweis A1/A3

Den Drohnenführerschein, bzw. EU-Kompetenznachweis A1/A3 kannst Du online beim Luftfahrt-Bundesamt absolvieren. Das Mindestalter ist 16, welches Du durch das hochladen deines Personalausweises bestätigen musst. Dieser wird auch benötigt, um Deine Identität für die e-ID zu erstellen. Melde Dich hierzu beim Luftfahrt-Bundesamt an, lade Dir die Lerninhalte herunter und schau Dir die dazugehörigen Tutorials an. 

Wie viel Zeit benötige ich für die Vorbereitung?

Wenn Du Dich mit dem Thema Luftrecht und Drohnenflug bereits auskennst, dann solltest Du in einigen Stunden für die Prüfung bereit sein. Du kannst Dein Wissen vorab in einem Selbsttest prüfen.

Wenn diese Inhalte für Dich neu sind, dann macht es durchaus Sinn, zwei Tage einzuplanen, an denen Du Dich damit beschäftigst. Am ersten Tag schaust Du Dir alles an, machst ggf. Notizen und klärst Fragen. Am zweiten Tag wiederholst Du alles, probierst den Selbsttest und nimmst anschließend and der Prüfung teil. 

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Prüfung findet rein online statt und Du kannst sie jeder Zeit starten und mehrfach wiederholen.  Für die xxx Fragen hast Du insgesamt xxx Minuten Zeit. Direkt nach dem Versenden Deiner Antworten bekommst Du das Ergebnis angezeigt und kannst Dir einen Kenntnisnachweis herunterladen. Diesen hast Du immer mit Dir zu führen. 

Wie viel kostet die Prüfung zum EU-Kompetenznachweis A1/A3?

Die Kosten werden aller Voraussicht nach 40 Euro betragen. Allerdings wurde stand April 2021 noch kein Bezahlsystem implementiert, so dass Du die Prüfung aktuell noch umsonst absolvieren kannst. 


EU-Fernpilotenzeugnis A2

Im Gegensatz zum EU-Kompetenznachweis A1/A3 kann das EU-Fernpilotenzeugnis A2 nicht beim Luftfahrtbundesamt absolviert werden. Allerdings gibt es diverse private Anbieter, die vom Luftfahrtbundesamt als zertifizierte Prüfstellen in Frage kommen. Je nach Situation und Präferenzen kann der Lehrgang und die dazugehörige Prüfung online oder vor Ort in einem klassischen Schulungsraum durchgeführt werden. Im Rahmen der Corona-Pandemie haben die meisten Anbieter ihr Schulungsprogramm vollständig digitalisiert.


Du benötigst das EU-Fernpilotenzeugnis A2, um näher an unbeteiligte Personen heran zu fliegen. Wenn man die 1:1-Regal einhält und langsam fliegt, dann darf man sich bis zu 5 Meter an unbeteiligte Personen annähern. Bis Ende 2022 wird das EU-Fernpilotenzeugnis A2 ebenfalls benötigt, um mit einer nicht klassifizierten Drohne näher an unbeteiligte Personen heranfliegen zu dürfen (50 Meter) und in Wohngebieten sowie Städten fliegen zu dürfen.

Wie viel Zeit benötige ich für die Vorbereitung?

Das EU-Fernpilotenzeugnis A2 baut auf dem EU-Kompetenznachweis A1/A3 auf und es kommt etwa nochmals die gleiche Menge an Stoff hinzu. Man kann also in einigen Stunden die Inhalte aufnehmen und direkt anschließend die Prüfung absolvieren.

Wie viel kostet die Prüfung zum EU-Kompetenznachweis A1/A3?

Der Preis für das EU-Fernpilotenzeugnis A2 liegt zwischen 300 und 400 Euro pro Person. Manchmal haben die verschiedenen Anbieter besondere Aktionszeiträume, in denen Du nochmals kräftig sparen kannst.


Der „alte“ Drohnenführerschein

Der alte Drohnenführerschein

Im Jahr 2017 wurde die Luftverkehrs-Ordnung angepasst und in § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 der Kenntnisnachweis für Drohnen-Piloten festgehalten. Somit ware der „alte“ Drohnenführerschein geschaffen. Verschiedene private Prüfstellen wie z.B die KopterProfi GmbH konnten sich zertifizieren lassen, um so die Prüfung im großen Stil abzunehmen. Dort habe auch ich damals meinen Kenntnisnachweis erworben.


Der alte Drohnenführerschein war aber nur nötig, um mit einem Startgewicht von über 2 Kilo zu fliegen. Darüber hinaus befähigte es, bei der Landesluftfahrtbehörde Aufstiegsgenehmigungen zu beantragen. Damit war der alte Drohnenführerschein hauptsächlich auf professionelle Drohnenpiloten zugeschnitten, also z.B. für Wartungs- oder Filmarbeiten mit großen und schweren Drohnen.

Ähnliche Drohnenführerscheine bzw. Kenntnisnachweise gab es in mehr und mehr EU Ländern und so war es nur eine Frage der Zeit, bis dieses Thema von der EASA, der European Union Aviation Safety Agency, aufgegriffen wurde. Seit Januar 2021 gilt nun die europäische Drohnenverordnung und damit auch neue Regeln für den Drohnenführerschein.

Wie lange ist der „alte“ Drohnenführerschein bzw. Kenntnisnachweis noch gültig?

Es gibt eine Übergangsfrist, in der Dein alter Drohnenführerschein noch gültig ist. Diese Frist endet am 31.12.2021

Kann ich meinen „alte Drohnenführerschein“ bzw. Kenntnisnachweis umschreiben lassen?

Die Antwort ist ja, allerdings wohl erst Ende 2021 und dann auch nur für den Zeitraum, den der alte Drohnenführerschein noch gültig war. Die Verlängerung gilt nur für die Laufzeit des alten Kenntnisnachweises. Es macht also Sinn, den entsprechenden EU Kenntnisnachweis zu machen. Dieser ist nicht nur für 5 Jahre gültig, sondern zwingt Dich auch, die neuen EU Drohnenverordnung zu kennen.

Disclaimer, Quellen und weitere Informationen zu den Drohnen Regeln in Deutschland

Bitte beachten, dass ich kein Jurist bin und daher meine Zusammenfassung der EU Drohnenverordnung ausschließlich auf meinen eigenen Recherchen und meinem Verständnis der entsprechenden Gesetzgebung basiert, die ich hier bereitgestellt habe. Wenn Du Dich mit den Originalverordnungen beschäftigen möchtest, dann schau Dir diese Links an.

*Du darfst nicht über Menschenansammlungen fliegen = Gruppen, aus denen eine einzelne Person nur schwer entkommen kann

**Gilt auch für Industrieanlagen und Freizeitgebiete

***Es gibt kleine Unterschiede zwischen CE3 und CE4 wie z.B. die maximal erlaubte Größe der Drohne

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