Drohnen Regeln 2023 ganz einfach lernen
Du musst nur zwei Dinge wissen:
- Welches CE-Klasse hat Deine Drohne?
- Wie hoch ist das Abfluggewicht Deiner Drohne?
⚠️ Stand Juli 2023
Mit diesen beiden Informationen findest Du die relevanten Drohnen Regeln für Dein Fluggerät. Darüber hinaus gibt es noch allgemeine Regeln. Diese sind grundsätzlich unabhängig davon ob Deine Drohne 200g oder 4kg wiegt.
Schritt 1: Hast Du eine Bestandsdrohne oder CE klassifizierte Drohne?
Die EU Drohnenverordnung sieht eine Klassifizierung in 5 verschiedenen CE Kategorien vor. Drohnen ohne Zertifizierung bezeichnen wir als Bestandsdrohnen.
Drohnen Regeln 2023 für Bestandsdrohnen ohne CE Klassifizierung
⚠️ Achtung, für Bestandsdrohnen wurden einige Drohnen Regeln bis zum 31.12.2023 verlängert. Ab dem 01.01.2024 gelten hier andere Drohnen Regeln ⚠️
Regeln für Bestandsdrohnen unter 250g
Z.B.: DJI Mini 3Pro, Mini 2, Mavic Mini, Spark, Fimi X8 Mini, Hubsan Zino Mini Pro
- Registriere Dich (nicht die Drohne) bei beim Luftfahrt-Bundesamt. Achtung, diese Registrierung ist nur notwendig, wenn Deine unter 250g Drohne eine Kamera hat
- Klebe Deine e-ID auf die Drohne
- Stelle sicher, dass Du eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung hast (in Deutschland mindestens 750.000 Sonderzugsrechte)
- Du darfst in Wohngebieten fliegen, aber nicht über private Grundstücke, es sei denn Du hast Erlaubnis der EingetümerIn. Lerne mehr über Regeln in Wohngebieten
- Erfasse personenbezogene Daten nur, wenn eine vollständige Zustimmung vorliegt
- Verletze nicht die Privatsphäre anderer Personen
- Flugzeuge und Hubschrauber haben immer Vorfahrt
- Du darfst unbeteiligt Personen überfliegen, allerdings keine Menschenansammlungen, d. h. Gruppen, aus denen eine einzelne Person nur schwer entkommen kann
- Fliege nicht höher als 120 Meter
- Halte Deine Drohne immer in Sichtweite
- Darüber hinaus gelten entsprechende allgemeine Drohnen Regeln in Deutschland. Diese gelten für jede Drohne in der offenen Kategorie
- Registriere Dich (nicht die Drohne) bei beim Luftfahrt-Bundesamt Achtung, diese Registrierung ist nur notwendig, wenn Deine unter 250g Drohne eine Kamera hat
- Klebe Deine e-ID auf die Drohne
- Stelle sicher, dass Du eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung hast (in Deutschland mindestens 750.000 Sonderzugsrechte)
- Du darfst in Wohngebieten fliegen, aber nicht über private Grundstücke, es sei denn Du hast Erlaubnis der EingetümerIn. Lerne mehr über Regeln in Wohngebieten
- Erfasse personenbezogene Daten nur, wenn eine vollständige Zustimmung vorliegt
- Verletze nicht die Privatsphäre anderer Personen
- Flugzeuge und Hubschrauber haben immer Vorfahrt
- Du darfst unbeteiligt Personen überfliegen, allerdings keine Menschenansammlungen, d. h. Gruppen, aus denen eine einzelne Person nur schwer entkommen kann
- Fliege nicht höher als 120 Meter
- Halte Deine Drohne immer in Sichtweite
- Darüber hinaus gelten entsprechende allgemeine Drohnen Regeln in Deutschland. Diese gelten für jede Drohne in der offenen Kategorie
Regeln für Bestandsdrohnen zwischen 250 und 500g
Z.B.: DJI Mavic Air, DJI Spark, Parrot Anafi, Fimi A3
- Registriere Dich (nicht die Drohne) bei beim Luftfahrt-Bundesamt Achtung, diese Registrierung ist nur notwendig, wenn Deine unter 250g Drohne eine Kamera hat
- Klebe Deine e-ID auf die Drohne
- Stelle sicher, dass Du eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung hast (in Deutschland mindestens 750.000 Sonderzugsrechte)
- Du darfst in Wohngebieten fliegen, aber nicht über private Grundstücke, es sei denn Du hast Erlaubnis der EingetümerIn. Lerne mehr über Regeln in Wohngebieten
- Erfasse personenbezogene Daten nur, wenn eine vollständige Zustimmung vorliegt
- Verletze nicht die Privatsphäre anderer Personen
- Flugzeuge und Hubschrauber haben immer Vorfahrt
- Du darfst keine Menschenmengen überfliegen, d. h. Gruppen, denen eine einzelne Person nur schwer entkommen kann, ansonsten solltest Du nicht über unbeteiligte Personen fliegen.
- Fliege nicht höher als 120 Meter
- Halte Deine Drohne immer in Sichtweite
- Darüber hinaus gelten entsprechende allgemeine Drohnen Regeln in Deutschland. Diese gelten für jede Drohne in der offenen Kategorie
- Du benötigst einen Kompetenznachweis A1/A3
- Kompetenznachweis immer bei Dir tragen, wenn Du fliegen möchtest
- Flüge in Städten und Wohngebieten sind gänzlich verboten
- Du musst 150 Meter Abstand zu unbeteiligten Personen und Gruppen halten. Beide dürfen nicht überflogen werden
Bestandsdrohnen zwischen 500g und 2kg
Z.B.: Autel Evo, Auel Evo 2, DJI Mavic, DJI Mavic Platinum, DJI Mavic Air 2, DJI Air S2, DJI Phantom Series, DJI Mavic 2 Pro/Zoom, Fimi X8 SE, Xiaomi 4K, Hubsan Zino, Hubsan Zino Pro, Hubsan Zino 2, Hubsan Zino 2 Pro, Hubsan Zino Pro Plus, Skydio 2, Yuneec Thyphoon H Plus
- Registriere Dich (nicht die Drohne) bei beim Luftfahrt-Bundesamt Achtung, diese Registrierung ist nur notwendig, wenn Deine unter 250g Drohne eine Kamera hat
- Klebe Deine e-ID auf die Drohne
- Stelle sicher, dass Du eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung hast (in Deutschland mindestens 750.000 Sonderzugsrechte)
- Du benötigst einen Kompetenznachweis A1/A3
- Kompetenznachweis immer bei Dir tragen, wenn Du fliegen möchtest.
- Du musst Du einen Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Industrie- und Erholungsgebieten einhalten. Mit dem Kompetenznachweis A2 kannst Du diesen Abstand auf 50 Meter verringern.
- Erfasse personenbezogene Daten nur, wenn eine vollständige Zustimmung vorliegt
- Verletze nicht die Privatsphäre anderer Personen
- Flugzeuge und Hubschrauber haben immer Vorfahrt
- Halte einen Mindestabstand von 150 Metern zu unbeteiligten Personen ein. Mit dem Kompetenznachweis A2 kannst Du diesen Abstand auf 50 Meter verringern.
- Nationale Drohnengesetze müssen beachtet werden. In Deutschland darfst Du zum Beispiel nicht über eine Autobahn oder einen Wasserweg fliegen, da ein Sicherheitsabstand von 100 Metern eingehalten werden muss
- Fliege nicht höher als 120 Meter
- Halte Deine Drohne immer in Sichtweite
- Darüber hinaus gelten entsprechende allgemeine Drohnen Regeln in Deutschland. Diese gelten für jede Drohne in der offenen Kategorie
- Flüge in Städten und Wohngebieten sind gänzlich verboten
- Du musst immer 150 Meter Abstand zu unbeteiligten Personen und Gruppen einhalten. Beide dürfen nicht überflogen werden
Drohnen Regeln für CE-zertifizierte Drohnen
Bislang gibt es noch nur wenige CE-zertifizierten Drohnen, wie z.B. die DJI Mavic 3. Prüfe auf der Rückseite Deiner Drohne, welches CE-Zeichen sich dort befinden. Dann weißt Du welche speziellen Drohnen Regeln Du zu beachten hast.
CE Klasse 0

- Kein Kenntnisnachweis nötig
- <250g max. erlaubtes Abfluggewicht
- 0m Abstand zu nicht involvierten Personen
- Du darfst unbeteiligt Personen überfliegen, allerdings keine Menschenansammlungen, d. h. Gruppen, aus denen eine einzelne Person nur schwer entkommen kann
- Überflug von Industrie-, Gewerbe- & Wohngebieten erlaubt
- Drohnenhaftpflichtversicherung verpflichtend
- Allgemeine Drohnen Regeln beachten
CE Klasse 1

- A1/A3 Kenntnisnachweis nötig
- <900g max. erlaubtes Abfluggewicht
- 0m Abstand zu nicht involvierten Personen
- Nicht über einzelne Personen fliegen
- Überflug von Industrie-, Gewerbe- & Wohngebieten erlaubt
- Drohnenhaftpflichtversicherung verpflichtend
- Allgemeine Drohnen Regeln beachten
CE Klasse 2

- A2 Kenntnisnachweis nötig
- <4kg max. erlaubtes Abfluggewicht
- 30m (5m wenn Geschwindigkeit < 3m/s) Abstand zu nicht involvierten Personen
- Nicht über einzelne Personen fliegen
- Überflug von Industrie-, Gewerbe- & Wohngebieten erlaubt
- Drohnenhaftpflichtversicherung verpflichtend
- Allgemeine Drohnen Regeln beachten
CE Klasse 3 und 4


- A1/A3 Kenntnisnachweis nötig
- <25kg max. erlaubtes Abfluggewicht
- 150m Abstand zu nicht involvierten Personen
- Nicht über einzelne Personen fliegen
- Nicht in Wohngebieten fliegen**
- Drohnenhaftpflichtversicherung verpflichtend
- Allgemeine Drohnen Regeln beachten
Allgemeine Drohnen Regeln 2023
Allgemeine Drohnen Regeln sind universal gültig. D.h. egal ob Du eine Bestandsdrohne hast (ohne CE Klassifizierung) oder eine mit CE Klassifizierung. Du musst ihnen immer befolgen. Diese Drohnen Regeln solltest Du gut verinnerlichen.
- Respektive die No-Fly Zonen und achte auf die verringerte Flughöhe von 50m im Umreis von Flughäfen.
- Der Überflug ist dann mögliche, wenn Eigentümer oder Nutzungsberechtigte dem Überflug ausdrücklich zugestimmt hat, oder
- die Startmasse der Drohne unter 250g beträgt und die Drohne keine Kamera zur Aufnahme und/oder Übertragung von Funksignalen hat oder
- der Betrieb in einer Flughöhe von mindestens 100 Metern stattfindet und
- die Luftraumnutzung über dem betroffenen Wohngrundstück zur Erfüllung eines berechtigten Betriebszwecks erforderlich ist, öffentliche Flächen oder Grundstücke, die keine Wohngrundstücke sind, für den Überflug nicht genutzt werden können und die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten nicht in zumutbarer Weise eingeholt werden kann,
- alle Vorkehrungen getroffen werden, um einen Eingriff in den geschützten Privatbereich und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Bürger zu vermeiden; dazu zählt insbesondere, dass in ihren Rechten Betroffene regelmäßig vorab zu informieren sind,
- der Betrieb nicht zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr Ortszeit stattfindet und
- nicht zu erwarten ist, dass durch den Betrieb Immissionsrichtwerte nach Nummer 6.1 der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm überschritten werden.
- Fliege nicht in Nationalparks
- Fliege nicht in Naturschutzgebieten. Ausnahmen für Naturschutzgebiete:
- „wenn die zuständige Naturschutzbehörde dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat“ oder
- wenn der Betrieb nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung erfolgt,
- wenn der Betrieb in einer Höhe von mehr als 100 Metern stattfindet
- wenn der Fernpilot den Schutzzweck des betroffenen Schutzgebietes kennt und diesen in angemessener Weise berücksichtigt und
- wenn die Luftraumnutzung durch den Überflug über dem betroffenen Schutzgebiet zur Erfüllung des Zwecks für den Betrieb unumgänglich erforderlich ist,
- Grundsätzlich 100m Abstand zu Einrichtungen und Grundstücken der öffentlichen Verwaltung, z.B. Bundes- oder Landesbehörden, Verfassungsorgane (Bund und Länder), Krankenhäuser, diplomatische und konsularische Vertretungen, Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs, militärische Anlagen und Organisationen, Polizeidienststellen, Krankenhäusern, Feuerwehrdienststellen usw.
- Eine Ausnahme gilt, „wenn die zuständige Stelle oder der Betreiber der Einrichtungen dem Betrieb des unbemannten Fluggerätes ausdrücklich zugestimmt hat“
- Grundsätzlich 100m Abstand zu Industrieanlagen, und Anlagen der Energieerzeugung sowie Energieverteilung
- Eine Ausnahme gilt, „wenn die zuständige Stelle oder der Betreiber der Einrichtungen dem Betrieb des unbemannten Fluggerätes ausdrücklich zugestimmt hat“
- Halte grundsätzlich einen Abstand von 100 Metern zu Bundesfern– und Schiffahrtsstraßen sowie Bahntrassen
- Eine Ausnahme besteht wenn
- „die zuständige Stelle oder der Betreiber der Einrichtungen dem Betrieb des unbemannten Fluggerätes ausdrücklich zugestimmt hat“
- „die Höhe des Fluggerätes über Grund stets kleiner ist als der seitliche Abstand zur Infrastruktur und der seitliche Abstand zur Infrastruktur stets größer als 10 Meter ist oder“
- „ein Überflug von Bundeswasserstraßen das Fluggerät mindestens 100 Meter über Grund oder Wasser betrieben wird, lediglich eine Querung auf dem kürzesten Wege erfolgt und keine Schiffe und keine Schifffahrtsanlagen, insbesondere Schleusen, Wehre, Schiffshebewerke und Liegestellen, überflogen werden“
- Für Flüge nach dem zivilen Sonnenuntergang, bzw. nachts benötigst Du vorne und hinten eine Beleuchtung.
- Die Anordnung der Lichter muss es einer Person am Boden ermöglichen, das UA von einem bemannten Luftfahrzeug unterscheiden zu können.
Betrifft auch Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie mobilen Einrichtungen und Truppen der Streitkräfte im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen
- Grundsätzlich 100 Meter Abstand zu Krankenhäusern und Unfall-und Einsatzorten
- Überflug möglich, wenn Übungs/EinsatzleiterIn dem Betrieb des unbemannten Fluggerätes ausdrücklich zugestimmt hat.
Disclaimer, Quellen und weitere Informationen zu den Drohnen Regeln in Deutschland
Bitte beachten, dass ich kein Jurist bin und daher meine Zusammenfassung der EU Drohnenverordnung ausschließlich auf meinen eigenen Recherchen und meinem Verständnis der entsprechenden Gesetzgebung basiert, die ich hier bereitgestellt habe. Wenn Du Dich mit den Originalverordnungen beschäftigen möchtest, dann schau Dir diese Links an.
- Lese die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) auf der Seite des Luftfahrtbundesamtes
- Schau Dir die Easy Access Rules for Unmanned Aircraft Systems (Regulations (EU) 2019/947 and 2019/945) an
- Prüfe die EU Drohnenverordnung 2018/1139 des europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018
- Lese die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
- Schau Dir die Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission vom 12. März 2019 über unbemannte Luftfahrzeugsysteme und Drittlandbetreiber unbemannter Luftfahrzeugsysteme an