Die e-ID bzw. UAS-Betreiber-Nummer der neuen EU Drohnenverordnung identifiziert die Pilotin oder den Piloten eines UAS (unmanned aircraft System) bzw. einer Drohne innerhalb der europäischen Union. Per Gesetz ist sie verpflichtend für jede Drohne, die eine Kamera hat, egal wie hoch das Abfluggewicht ist. Das steht im Kontrast zum EU Drohnenführerschein, der nicht für Drohnen unter 250g Abfluggewicht benötigt wird.
Bevor die EU Drohnenverordnung in kraft trat und bei den Mitgliedsländern der EASA ratifiziert wurde, galt in Deutschland die Pflicht einer feuerfesten Plakette auf der Name und Anschrift des Drohneneigentümers stehen musste. Die Informationen auf der Plakette werden nun durch die e-ID abgelöst.
Woher bekomme ich die e-ID?

Die e-ID bekommt man zugeteilt, wenn man sich beim Luftfahrtbundesamt registriert. Dort muss man seine Identität in Form eines Ausweises hochladen und einige Zeit warten, bis die e-ID, bzw. UAS-Betreiber-Nummer angezeigt wird.
Nach erfolgreicher Bestätigung kann man die e-ID in seinem Account des Luftfahrtbundesamts einsehen. Oben rechts steht die UAS-Betreiber-Nummer (e-ID), hier in rot umrandet.
Wie ist die e-ID anzubringen?
Die einfachste Lösung ist es, wenn Du die e-ID ausdruckst und mit Tape (z.B. Tesafilm) an einer geeigneten Stelle anbringst. Die Klappbaren Arme vieler Drohnen eignen sich dazu besonders, denn die Nummer ist relativ lang.
Du kannst natürlich auch ein feuerfestes Kennzeichen aus eloxiertem Aluminium verwenden. Viele Anbieter, die früher die klassischen Drohnenplaketten/Kennzeichen angefertigt haben, bieten nun die e-ID auch als feuerfeste Plakette an. Diese kommt dann schon mit einer guten Klebefläche.
Achtung, die e-ID hat nach em Bindestrich drei Endziffern (oben in blau umrandet), die nicht auf die Drohne gehören. Diese werden ausschließlich verwendet, um die Fernidentifikation von Drohnen zu ermöglichen.
Und was bedeutet die Fernpiloten ID?

Die Fernpiloten ID und die e-ID sind zwei grundsätzlich verschiedenen Nummern. Die e-ID ist sozusagen wie der Fahrzeugschein eines PKWs mit der Ausnahme, dass er für mehr als nur eine Drohne gilt.
Die Fernpiloten ID ist die Nummer des Drohnenführerscheins, also z.B. Deinem persönlichem EU Kenntnisnachweis A1/A3.
Disclaimer, Quellen und weitere Informationen zu den Drohnen Regeln in Deutschland
Bitte beachten, dass ich kein Jurist bin und daher meine Zusammenfassung der EU Drohnenverordnung ausschließlich auf meinen eigenen Recherchen und meinem Verständnis der entsprechenden Gesetzgebung basiert, die ich hier bereitgestellt habe. Wenn Du Dich mit den Originalverordnungen beschäftigen möchtest, dann schau Dir diese Links an.
- Lese die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) auf der Seite des Luftfahrtbundesamtes
- Schau Dir die Easy Access Rules for Unmanned Aircraft Systems (Regulations (EU) 2019/947 and 2019/945) an
- Prüfe die EU Drohnenverordnung 2018/1139 des europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018
- Lese die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
- Schau Dir die Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission vom 12. März 2019 über unbemannte Luftfahrzeugsysteme und Drittlandbetreiber unbemannter Luftfahrzeugsysteme an